Hinweise zur Batterieentsorgung
Da unsere Warensendungen Batterien und Akkus enthalten können, weisen wir Sie nach dem Batteriegesetz auf folgendes hin:
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Altbatterien können u. a. Schadstoffe enthalten, die bei einer nicht sachgemäßen Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten u. a. auch wichtige Rohstoffe (Eisen, Zink, Mangan, Nickel) und können verwertet werden. Sie haben die Möglichkeit, die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurückzusenden oder in Ihrer unmittelbaren Nähe (z. B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückzugeben. Die Rückgabe in Verkaufsstellen ist dabei für Endnutzer auf die übliche Menge sowie Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment fuhrt oder geführt hat.
Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien und Akkus:
- Pb: Batterie enthält Blei
- Cd: Batterie enthält Cadmium
- Hg: Batterie enthält Quecksilber
Hinweis zu Besonderheiten bei Fahrzeugbatterien:
Nach § 10 BattG ist jeder Verkäufer von Fahrzeugbatterien verpflichtet, für diese ein Pfand in Höhe von 7,50 € inkl. USt. zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie abgegeben wird. Bei Rückgabe wird Ihnen das Pfand erstattet. Die Erstattung kann nur durch den Händler erfolgen, bei dem das Pfand zuvor bezahlt wurde. Eine Rücksendung ist aufgrund der Gefahrengutverordnung nicht zulässig. Die Altbatterie kann kostenlos bei kommunalen Wertstoff- oder Recyclinghöfen zur Entsorgung abgegeben werden. Sie können sich den Entsorgungsnachweis quittieren lassen und mit diesem das Pfand von dem Händler zurückverlangen, bei dem Sie die Batterie gekauft und das Pfand bezahlt haben. Bitte beachten Sie, dass der Nachweis nicht älter als zwei Wochen sein darf.